Eine Schwangerschaft ist kein Grund, auf eine Flugreise zu verzichten. Allerdings sollten Schwangere im eigenen Interesse und im Interesse ihres Kindes einige wichtige Hinweise beachten. Generell gilt:
Verzichten Sie auf Reisen in Länder mit einem erhöhten Infektionsrisiko, da eine Infektion für die Mutter und das ungeborne Kind große Gefahr darstellen kann.
Ab der 35. Schwangerschaftswoche keine Interkontinentalflüge.
Zwischen der 36. Schwangerschaftswoche und bis sieben Tage nach Entbindung keine Flugreise.
Während der gesamten Schwangerschaft besteht ein erhöhtes Thrombose-Risiko. Schwangere sollten bei Flugreisen Kompressionsstrümpfe tragen, Übungen für die Wadenmuskulatur machen und regelmäßig trinken.
Bei einer Risikoschwangerschaft prinzipiell auf Fernreisen verzichten.
Reisen in Malariagebiete unbedingt vermeiden. Eine Malariaerkrankung verläuft in der Schwangerschaft häufig schwerer. Es drohen Früh-, Fehl- und Totgeburt oder schwerwiegende Folgen für das Neugeborene. Lässt sich eine Reise in ein Malariagebiet nicht verhindern, gilt die oberste Priorität dem Schutz vor Moskito-Stichen. Zur medikamentösen Prophylaxe eignen sich in der Schwangerschaft Chloroquin und Proguanil. Allerdings ist der Schutzeffekt dieser Präparate weltweit rasch abnehmend. Bei Verdacht auf Malaria sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden. Eine Therapie der Malaria mit Chinin ist möglich aber oft wehenauslösend.
Auch Urlaubsreisen in Gelbfiebergebiete sollten vermieden werden.
Das Hepatitis E-Virus wird wie das Hepatitis A-Virus über verunreinigte Nahrungsmittel übertragen. Es kommt in Ländern Südostasiens, Indiens, Mittelamerikas und Zentralafrikas vor. Nur bei Schwangeren wurden schwerwiegende Verläufe bekannt (bis 25%). Daher sollten Schwangere diese Urlaubsregionen meiden. Eine Impfung oder passive Immunisierung gegen Hepatitis E gibt es nicht.
Generell gilt es Impflücken frühzeitig vor einer Schwangerschaft zu schließen, um alle durch Impfung vermeidbaren Gefahrenquellen auszuschließen. Impfungen mit sogenannten Todimpfstoffen sind in der Schwangerschaft theoretisch möglich, sollten aber nur nach sorgfältiger Risikoabwägung erfolgen. In den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten sollten Impfungen generell vermieden werden. Einzige Ausnahme ist die Impfung/Simultanprophylaxe gegen Tollwut, diese muss in jedem Fall bei Verdacht einer Infektion durchgeführt werden, da eine überlebensnotwendige Indikation vorliegt. Lebendimpfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken dürfen in der Schwangerschaft nicht verwendet werden. Eine Schwangerschaft sollte auch für einen Zeitraum von drei Monaten nach diesen Impfungen vermieden werden.
Ende Inhaltsbereich
Reisen in der Schwangerschaft
Schützen Sie sich und Ihr ungebornes Kind
Informieren Sie sich hier über die Infektionsrisiken in Ihrem Reiseland