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Da eine ausgebrochene Krankheit nicht medikamentös behandelt und therapiert werden kann und sie immer tödlich verläuft, sollten sich Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (u.a. Indien, China, Südostasien, Afrika, Länder Osteuropas) unbedingt impfen lassen.
Berufsbedingt ist die Impfung in Deutschland für Tierärzte, Tierpfleger, Jäger, Waldarbeiter, Tierhändler, Schlachter oder Personal in Tollwut-Laboratorien empfohlen.
Die Schutzimpfung besteht aus 3 Impfungen, die an den Tagen 0, 7 und 21 (oder 28) verabreicht wird. Eine Auffrischimpfung wird alle 2 bis 5 Jahre empfohlen.
Besonders Reisende in Endemiegebiete, v.a. nach Indien, China, Südostasien, Afrika und Südamerika, sollten sich unbedingt bereits vor der Abreise impfen lassen. Denn es ist fraglich, ob vor Ort ein wirksamer Impfstoff und das zur Behandlung notwendige Immunglobulin zur Verfügung steht.
Altersbegrenzungen gibt es für die in Deutschland zugelassen Impfstoffe nicht. Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in einem Tropeninstitut beraten. Bitte beachten Sie auch die nationalen und/oder WHO-Empfehlungen zum Schutz vor Tollwut.
Nach Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier muss unbedingt sofort ein Arzt aufgesucht werden, damit die sogenannte postexpositionelle Tollwutprophylaxe eingeleitet werden kann. Schätzungen zufolge werden jedes Jahr weltweit ca. 10 Millionen postexpositionelle Behandlungen durchgeführt. Ohne diese Maßnahme würden ca. 350.000 Menschen zusätzlich sterben.
Meiden Sie den Kontakt zu Wildtieren und gehen Sie in Ihrem Reiseland auch streunenden Hunden aus dem Weg. Wenn Sie mit Kindern reisen, warnen Sie diese ausdrücklich vor dem Kontakt mit Straßenhunden.
Sollte es trotzdem zu einer Biss- oder Kratzverletzung durch ein tollwutverdächtiges Tier gekommen sein, muss die Wunde sofort gründlich desinfiziert werden und umgehend ein Arzt aufgesucht werden.
Das gleiche gilt bei einer Kontamination der menschlichen Schleimhäute mit dem Speichel eines tollwutverdächtigen Tieres oder auch nach dem Belecken oder Beknabbern der menschlichen Haut durch ein solches Tier.
Wichtig: Betroffene müssen umgehend einen Arzt im Reiseland aufsuchen, damit mit einer postexpositionellen Behandlung begonnen werden kann. Dies gilt auch, wenn der Patient bereits vorbeugend gegen Tollwut geimpft wurde. Vollständig Geimpfte benötigen noch zwei Impfungen zur zusätzlichen Absicherung des Impfschutzes. Patienten ohne vollständigen Impfschutz benötigen im Notfall fünf Impfungen und in der Regel noch ein Tollwut-Immunglobulin. Die Impf-Behandlung nach dem Tollwut-Biss muss auf jeden Fall vollständig durchgeführt werden, auch wenn der Patient bereits wieder zu Hause ist. Oft stehen insbesondere in den gefährdeten Reiseländern nicht die modernen Zellkultur-Impfstoffe und die notwendigen Immunglobuline zur Verfügung, deswegen ist eine Impfung hierzulande noch vor der Abreise in Endemiegebiete empfehlenswert.
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